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   LSG Bayern, 07.08.2019 - L 9 EG 20/18 BG   

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https://dejure.org/2019,31301
LSG Bayern, 07.08.2019 - L 9 EG 20/18 BG (https://dejure.org/2019,31301)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.08.2019 - L 9 EG 20/18 BG (https://dejure.org/2019,31301)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. August 2019 - L 9 EG 20/18 BG (https://dejure.org/2019,31301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBtGG Art. 2; BEEG § 10; SGB II § 34c; §§ 11 ff SGB II; SGB X § 104; SGB X § 107
    Anrechnung von Bayerischem Betreuungsgeld auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • rewis.io

    Anrechnung von Bayerischem Betreuungsgeld auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bayerisches Betreuungsgeld; Einkommen; Rechtliche Wirkung von § 107 Abs. 1 SGB X ; Zusammentreffen von Bayerischem; Betreuungsgeld und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    SGB X § 107 Abs. 1
    Bayerisches Betreuungsgeld als anzurechnendes Einkommen bei der Elterngeldberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 873
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2019 - L 9 EG 20/18
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 entschieden, sei der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht imstande, entsprechend dem jeweiligen Elternwillen einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen, so habe er Aufwendungsersatz analog § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zu leisten.
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 07.08.2019 - L 9 EG 20/18
    Diese verkörpert nicht einmal wie die Aufrechnung (vgl. dazu Bundessozialgericht, Beschluss vom 31.08.2011 - GS 2/10) eine rechtsgestaltende Erklärung.
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